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   BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91   

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https://dejure.org/1991,866
BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 (https://dejure.org/1991,866)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 (https://dejure.org/1991,866)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 (https://dejure.org/1991,866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretung des Arbeitgebers in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Betriebsrat - Anwendbarkeit der allgemeinen Vertretungsregeln der §§ 164 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Einordnung von Arbeitnehmern als leitende Angestellte

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 1, § 5 Abs. 3, § 90; BGB §§ 164 ff.; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, sich ausschließlich durch Organvertreter oder leitende Angestellte gegenüber dem Betriebsrat vertreten zu lassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1159
  • NZA 1992, 850
  • BB 1992, 1351
  • DB 1992, 1732
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Ein diese Berechtigung leugnender Antrag des Betriebsrats ist deshalb insgesamt unbegründet, wenn er sich auf alle denkbaren Fallgestaltungen erstreckt (Globalantrag) und auch nur einen Sachverhalt mitumfaßt, in dem die geleugnete Berechtigung des Arbeitgebers besteht (im Anschluß an BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90).

    Ein derartiger, von einer abgeschlossenen Maßnahme losgelöster Feststellungsantrag ist möglich (vgl. BAGE 39, 259, 267 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 52, 160, 164 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe).

    Er kann auch dann für sich allein gestellt werden, wenn die konkrete Maßnahme abgeschlossen ist und an der Entscheidung der Frage, ob der Betriebsrat bei dieser Maßnahme zu beteiligen war, kein Interesse mehr besteht (vgl. BAGE 52, 160, 164 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe).

    Ein derartiger Antrag (Globalantrag) ist als eindeutiges, alle Fallkonstellationen umfassendes Begehren inhaltlich hinreichend bestimmt (vgl. BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67, zu B III 1 b der Gründe; BAGE 52, 160, 166 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe).

    Ein solcher Antrag ist nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn er auch nur einen Sachverhalt mitumfaßt, bei dem das begehrte Recht nicht oder nicht ohne Einschränkung bzw. das geleugnete Recht doch oder jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen besteht (vgl. BAGE 52, 160, 166 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, aaO; BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67; Germelmann/Matthes/ Prütting, ArbGG, § 81 Rz 9).

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Ein diese Berechtigung leugnender Antrag des Betriebsrats ist deshalb insgesamt unbegründet, wenn er sich auf alle denkbaren Fallgestaltungen erstreckt (Globalantrag) und auch nur einen Sachverhalt mitumfaßt, in dem die geleugnete Berechtigung des Arbeitgebers besteht (im Anschluß an BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90).

    Ein derartiger, von einer abgeschlossenen Maßnahme losgelöster Feststellungsantrag ist möglich (vgl. BAGE 39, 259, 267 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 52, 160, 164 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe).

    Er kann auch dann für sich allein gestellt werden, wenn die konkrete Maßnahme abgeschlossen ist und an der Entscheidung der Frage, ob der Betriebsrat bei dieser Maßnahme zu beteiligen war, kein Interesse mehr besteht (vgl. BAGE 52, 160, 164 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe).

    Ein derartiger Antrag (Globalantrag) ist als eindeutiges, alle Fallkonstellationen umfassendes Begehren inhaltlich hinreichend bestimmt (vgl. BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67, zu B III 1 b der Gründe; BAGE 52, 160, 166 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe).

    Ein solcher Antrag ist nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn er auch nur einen Sachverhalt mitumfaßt, bei dem das begehrte Recht nicht oder nicht ohne Einschränkung bzw. das geleugnete Recht doch oder jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen besteht (vgl. BAGE 52, 160, 166 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, aaO; BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67; Germelmann/Matthes/ Prütting, ArbGG, § 81 Rz 9).

  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Ein diese Berechtigung leugnender Antrag des Betriebsrats ist deshalb insgesamt unbegründet, wenn er sich auf alle denkbaren Fallgestaltungen erstreckt (Globalantrag) und auch nur einen Sachverhalt mitumfaßt, in dem die geleugnete Berechtigung des Arbeitgebers besteht (im Anschluß an BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90).

    Ein derartiger Antrag (Globalantrag) ist als eindeutiges, alle Fallkonstellationen umfassendes Begehren inhaltlich hinreichend bestimmt (vgl. BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67, zu B III 1 b der Gründe; BAGE 52, 160, 166 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe).

    Ein solcher Antrag ist nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn er auch nur einen Sachverhalt mitumfaßt, bei dem das begehrte Recht nicht oder nicht ohne Einschränkung bzw. das geleugnete Recht doch oder jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen besteht (vgl. BAGE 52, 160, 166 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, aaO; BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67; Germelmann/Matthes/ Prütting, ArbGG, § 81 Rz 9).

  • BAG, 11.11.1988 - 7 ABR 19/87

    Bestimmtheit des Antrags im Beschlußverfahren - Vertretungsbefugnis gegenüber dem

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Auch im Beschlußverfahren muß der Streitgegenstand entsprechend § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage selbst mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 11. November 1988 - 7 ABR 19/87 -, n.v.; BAGE 54, 79, 82 f. = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    In einem früheren Beschlußverfahren mit den Beteiligten, das eine ähnliche Fragestellung betraf, hat der Senat im Beschluß vom 11. November 1988 - 7 ABR 19/87 - ausgeführt, daß ein auf die vom Antragsteller begehrte Feststellung gerichteter Antrag den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nur genügt, wenn durch ihn festgelegt wird, in welchem Umfang rechtskräftig festgestellt werden soll, durch welche Personen sich die Arbeitgeberin nicht soll vertreten lassen dürfen.

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Dabei soll die Unterrichtung den Betriebsrat in die Lage versetzen, sich über die Auswirkungen der genannten Maßnahmen auf die Arbeitnehmer ein eigenes Urteil zu bilden, sie mit dem Arbeitgeber zu beraten und damit auf dessen Willensbildung Einfluß zu nehmen (vgl. Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 90 Rz 4; Dietz/ Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 90 Rz 17; ferner z.B. BAG Beschluß vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 - AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Ein derartiger, von einer abgeschlossenen Maßnahme losgelöster Feststellungsantrag ist möglich (vgl. BAGE 39, 259, 267 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 52, 160, 164 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Auch im Beschlußverfahren muß der Streitgegenstand entsprechend § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage selbst mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 11. November 1988 - 7 ABR 19/87 -, n.v.; BAGE 54, 79, 82 f. = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Ein derartiger, von einer abgeschlossenen Maßnahme losgelöster Feststellungsantrag ist möglich (vgl. BAGE 39, 259, 267 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 52, 160, 164 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72

    Änderungskündigung - Rückgruppierung eines Angestellten - Präsident des

    Auszug aus BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
    Im übrigen schließt die Regelung des § 7 BPersVG nicht aus, daß sich innerhalb eines Verfahrens der Dienststellenleiter bei der Abgabe einer einzelnen Erklärung auch durch andere mit Vertretungsmacht ausgestattete Bedienstete vertreten lassen kann (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 23).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Der Arbeitgeber kann sich gegenüber dem Betriebsrat nur durch eine Person vertreten lassen, die im Hinblick auf die geplante Maßnahme über die notwendige Fachkompetenz verfügt (BAG vom 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 Juris, Rn. 16-21).
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    (a) Nach § 29 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ist der Arbeitgeber - oder ein von ihm entsandter betriebsangehöriger Vertreter (vgl. BAG 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - zu B II 3 der Gründe; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 29 Rn. 58; Richardi/Thüsing BetrVG 17. Aufl. § 29 Rn. 52; DKW/Wedde 18. Aufl. § 29 Rn. 40; Raab GK-BetrVG 12. Aufl. § 29 Rn. 74) - berechtigt, an den Sitzungen des Betriebsrats, die auf sein Verlangen anberaumt wurden, teilzunehmen.
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Insoweit ist der Antrag der Klägerin einem Globalantrag vergleichbar (vgl. dazu BAG 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - AP BetrVG 1972 § 90 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 90 Nr. 2).
  • LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten

    Es dürfte allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entsprechen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Mitteilungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sich vertreten lassen darf (etwa BAG; Beschluss v. 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 = NZA 1992, 850 ff.; APS/Koch, Kündigungsrecht, 5. Auflage 2017, § 102 BetrVG Rd. 67; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Auflage 2018, § 102 Rd. 53).
  • ArbG Düsseldorf, 07.10.2008 - 10 BV 73/08

    Beurteilung der Zulässigkeit rechtsgeschäftlicher Stellvertretung des

    Die Zulässigkeit rechtsgeschäftlicher Stellvertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat ist vielmehr maßgeblich nach Art und Funktion des in Frage stehenden Beteiligungsrechts zu beurteilen (im Anschluss an BAG 11.12.1991, 7 ABR 16/91, zitiert nach Juris).

    Ein derartiger Antrag (Globalantrag) ist als eindeutiges, alle Fallkonstellationen umfassendes Begehren inhaltlich hinreichend bestimmt (BAG, 11.12.1991, 7 ABR 16/91, zitiert nach Juris).

    Ein Globalantrag ist unbegründet, wenn er auch nur einen Sachverhalt mitumfasst, bei dem das begehrte Recht nicht oder nicht ohne Einschränkung bzw. das geleugnete Recht doch oder jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen besteht (BAG 11.12.1991, 7 ABR 16/91, zitiert nach Juris).

    (vgl. dazu BAG 11.12.1991 aaO.).

  • BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

    Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

    Der Streitgegenstand muß daher so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 - nv., zu B 1 der Gründe mwN; 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - AP BetrVG 1972 § 90 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 90 Nr. 2, zu B I 1 der Gründe mwN).
  • LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92

    Betriebsrat: Verletzung der Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber

    Die Unterrichtung und Beratung im Sinne des § 90 kann und muss teilweise durchaus aus verschiedenen Teilstücken bestehen, je nach Umfang und Bedeutung der Maßnahme (vgl. BAG vom 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 -).
  • BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92

    Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel

    Ein Globalantrag ist als eindeutiges, alle denkbaren Fallkonstellationen umfassendes Begehren inhaltlich hinreichend bestimmt (BAG Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67, unter B III 1 bis 2, m. w. N.; BAG Beschluß vom 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - EzA § 90 BetrVG 1972 Nr. 2, unter B I 2 der Gründe, m. w. N.).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

    Mit der Entscheidung über den Antrag muss feststehen, welche Maßnahmen der Schuldner zu unterlassen hat; diese Prüfung darf nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 - AP BetrVG 1992 § 90 Nr. 2; BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50; BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 34; BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61; BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 54; BAG, 21.01.2008 - 1 ABR 74/06 - AP AÜG § 14 Nr. 14; BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - NZA 2009, 254 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03

    Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer

    Mit der Entscheidung über den Antrag muss feststehen, welche Maßnahmen der Schuldner zu unterlassen hat; diese Prüfung darf nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, Beschluss vom 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 - AP BetrVG 1972 § 90 Nr. 2; BAG, Beschluss vom 24.01.2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50 m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 113/08

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Personaleinsatzplanung; Mitbestimmung des

  • LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97

    Tarifvertrag: Nachwirkungen

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von

  • ArbG München, 14.02.2019 - 32 BV 287/18

    Verpflichtung der Arbeitgeberin, mit dem Betriebsrat und mit der Belegschaft auf

  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als

  • LAG Niedersachsen, 31.01.1997 - 16 TaBV 82/96

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Abordnungen; Zulässigkeit eines

  • LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 TaBV 9/95

    Betriebsrat: Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

  • LAG Köln, 19.02.1999 - 11 Sa 962/98

    Kirchenautonomie; Koalitionsfreiheit; Meinungsäußerungsfreiheit; Pressefreiheit;

  • ArbG München, 22.01.2004 - 26 BV 96/03
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